Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

RAIT Solution – Ramin Amini, Neuer Wall 1, 20354 Hamburg
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Beratung, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Schulungen und sonstige IT-Dienstleistungen, die zwischen RAIT Solution (Ramin Amini, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).


§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zustande.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände aufgrund von Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, werden gesondert in Rechnung gestellt.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnschreiben zu erheben.

(4) Der Auftragnehmer kann für Projekte ab einem Auftragswert von 5.000 EUR eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung verlangen.

(5) Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als anerkannt.


§ 5 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragspartei dafür verantwortlich ist, sowie für Informationen, die einer Partei bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für drei Jahre nach dessen Beendigung.


§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Dokumentationen, Analysen, Blueprints, Schulungsunterlagen etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

(2) Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

(3) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse weiterzuverkaufen, Dritten zu überlassen oder zu veröffentlichen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (ohne Weitergabe vertraulicher Inhalte) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf das für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettohonorar begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die Nettovergütung der letzten drei abgerechneten Monate als Haftungsobergrenze.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für:

(4) Beratungsergebnisse, Konzepte, Analysen und Handlungsempfehlungen des Auftragnehmers stellen fachkundige Einschätzungen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen dar. Sie begründen keine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Ergebnisse. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für seine auf Grundlage dieser Empfehlungen getroffenen unternehmerischen Entscheidungen.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungen, die durch von ihm eingesetzte Subunternehmer oder Kooperationspartner erbracht werden, soweit diese Leistungen dem Auftraggeber gegenüber gesondert ausgewiesen oder vereinbart wurden. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer lediglich für die sorgfältige Auswahl der Subunternehmer (Auswahlverschulden).

(6) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einfacher Fahrlässigkeit verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen innerhalb von einem (1) Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

(7) Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind ausschließlich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 8 Gewährleistung

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag). Eine werkvertragliche Erfolgshaftung ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich als Werkvertrag vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachkundige und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Ergebnisses.

(3) Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Mangels anzuzeigen. Rügen, die nicht fristgerecht erhoben werden, sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur einmaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

(4) Gewährleistungsansprüche aus dem Dienstvertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Beendigung der betreffenden Leistung.


§ 9 Höhere Gewalt

(1) Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betreffenden Partei liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien und behördliche Maßnahmen infolge von Gesundheitskrisen, Krieg, Terrorakte, Arbeitskampfmaßnahmen, Stromausfälle, Cyberangriffe und Angriffe auf IT-Infrastruktur, Ausfall von Telekommunikationsnetzen sowie gesetzliche oder behördliche Einschränkungen.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und seine voraussichtliche Dauer zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Aufträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen oder durch einvernehmliche Aufhebung.

(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als 30 Tage im Verzug ist.

(4) Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.


§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Stand: Juni 2026 · RAIT Solution, Ramin Amini, Hamburg